Auslandsreise-Krankenversicherung


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Infos

Auslandsreise-Krankenversicherung wozu?

Sobald Sie eine Reise ins Ausland buchen, empfiehlt es sich auch Gedanken über einen möglichen notwendigen Versicherungsschutz zu machen. Zu den Urlaubsreisen gibt es eine ganze Reihe von unterschiedlichen Versicherung, die alle ein typisches Risiko absichern, dass auf einer Reise einen Schaden verursachen kann. Bei Reisebuchung wird Kunden mit Sicherheit immer der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Auch eine Gepäckversicherung wird gerne noch zu der Reiserücktrittsversicherung dazu gelegt. Doch bei einer Urlaubsreise ins Ausland gibt es quasi nur eine  Zusatzpolice welche wirklich absolut wichtig ist: eine Auslandsreisekrankenversicherung.  

Nur geringer Versicherungsschutz durch Ihre Gesetzliche Krankenversicherung

Natürlich können Sie auch in Ihrem Urlaub krank werden und benötigen eine ärztliche Betreuung. Dies kann durch einen Unfall notwendig werden oder auch durch eine Erkrankung die einen Arztbesuch erforderlich macht. Grundsätzlich haben Sie Krankenversicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Sollten Sie bereits privat krankenversichert sein ist es sehr gut möglich dass Sie über diese Police bereits ausreichenden Versicherungsschutz für eine Aulandseise geniesen. Die Gesetzliche Krankenversicherung jedenfalls leistet nur im dem Umfang, welchen Sie auch in Deutschland erbringen würde.  Ärzte im Ausland rechnen Touristen meist aber als Privatpatient ab. Die Differenzkosten zwischen den tatsächlichen Kosten und der Erstattung Ihrer Gesetzliche Krankenkasse müssen Sie dann selbst bezahlen. Zudem haben Sie als Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung nur dann Versicherungsschutz wenn Sie Urlaub in einem Land machen, mit welchen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. Hierzu gehören zwar schon sehr viele beliebte Reiseländer (alle Länder der EU, Schweiz, Türkei). Bei Reisen in die USA oder Kanada haben Sie jedoch hier kein Sozialversicherungsabkommen

Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt generell keine Krankenrücktransporte!

Mit die gravierendste Versicherungslücke der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht in dem Krankenrücktransport. Die Krankenkassen bezahlen grundsätzlich keine Krankenrücktransporte, auch wenn diese überaus sinnvoll sind. Eine solchen Rücktransport müssen Versicherte selbst bezahlen. Ein Krankenrücktransport aus dem fernen Ausland geht sehr schnell in den fünfstelligen Bereich.